Mehrere Versorgungen
Die Tätigkeit als Abgeordneter oder als Mitglied der Regierung ist stets zeitlich begrenzt und daher bezogen auf das Arbeitsleben insgesamt oft nur von kurzer Dauer. Die Übernahme hoher politischer Ämter bedeutet nicht selten ein Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf. Daher haben Inhaber öffentlicher Ämter Anspruch auf eine Versorgungsanwartschaft bereits nach einer kürzeren Zeit, als dies bei auf längerer Zeit angelegten Beschäftigungsverhältnis der Fall ist. Wenn im Einzelfall mehrere Versorgungsansprüche aus verschiedenen öffentlichen Ämtern zusammentreffen, greifen immer Anrechnungsvorschriften. So werden zum Beispiel auf die voll zu versteuernde Altersentschädigung der Abgeordneten andere Bezüge aus öffentlichen Kassen, etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt als früheres Regierungsmitglied, angerechnet.