Der Bundesadler
Bundestagsadler im Plenarsaal
© DBT
Nationalsymbole der Bundesrepublik Deutschland
Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge in roter Farbe.
Der Adler ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland.
Bereits im Orient und der Antike, auch bei Germanen und
Römern wurde der Adler vor allem als Symbol der obersten
Gottheit, der Lebenskraft und der Sonne verehrt. So wurde er
Bestandteil der Wappen vieler Länder und fürstlicher
Geschlechter und hat auch in der Deutschen Geschichte eine lange
Tradition.
Geschichtliche Wurzeln des Deutschen
Wappentieres
Schon Karl der Große, 800 n. Chr., übernahm den einköpfigen Adler als Zeichen kaiserlicher Macht. Eine Abbildung im Bamberger Evangeliar zeigt Kaiser Otto III, 1000 n. Chr., mit einem Adlerzepter.
Im 12. Jahrhundert war der schwarze Adler auf goldenem Grund allgemein als Reichswappen des Heiligen Römischen Reiches anerkannt.
Um 1200 tauchte unter Kaiser Friedrich II der doppelköpfige Adler auf und wurde seit dem 15. Jahrhundert als Reichssymbol geführt. Der einköpfige Adler hingegen setzte sich als Herrschaftszeichen des deutschen Königtums durch. Der Doppeladler symbolisierte das Heilige Römische Reich bis zu seiner Auflösung 1806.
Der 1815 errichtete Deutsche Bund verzichtete zunächst auf ein eigenes einheitliches Bundessymbol. Im März 1848 erklärt der Bundestag des Deutschen Bundes den „alten deutschen Reichsadler“ – den Doppeladler – zum Wappen des Deutschen Bundes. Auch die Frankfurter Nationalversammlung bestätigte den Doppeladler im Juli 1848 als Reichswappen. Bereits die Gedenkmünze zur Eröffnung der Nationalversammlung in der Paulskirche am 18. Mai 1848 trug den Doppeladler.
Zum Reichswappen des Deutschen
Reiches (1871-1918) erkor der preußische
König und deutsche Kaiser Wilhelm I im Jahr 1871 den
einköpfigen deutschen Königsadler. Das Reichswappen
zeigte den schwarzen, einköpfigen Adler mit rotem Schnabel,
Zunge und Fängen, ohne Zepter und Reichsapfel, mit dem
preußischen Adler auf dem Brustschild, über ihm die
Krone Karls des Großen mit zwei sich kreuzenden
Bügeln.
Der Adler nach 1918
Auch in der Weimarer Republik (1918-1933) hielt man an dem einköpfigen Adler fest.
In einer Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 heißt es:
„Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, dass das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.“
Die Nationalsozialisten verbanden das Symbol des Adlers mit dem
Hakenkreuz. Eine Verordnung von 1936 definierte als Hoheitszeichen
des Reiches das Hakenkreuz im Eichenkranz und einen Adler mit
geöffnetem Schnabel, nach rechts blickend auf dem Eichenkranz.
Die NSDAP verwendete ebenfalls einen Adler, jedoch mit nach links
gewandtem Kopf. Das Hakenkreuz
war in dieser Zeit das dominierende Symbol.
Der Adler nach 1945
Am 20. Januar 1950 führte die Bundesrepublik Deutschland als deutsches Wappen den Adler offiziell ein. Im Text des Beschlusses von 1919 wurde nur „Reichsadler“ durch „Bundesadler“ und „Reichswappen„ durch „Bundeswappen“ ersetzt.
Wie schon in der Weimarer Republik werden Regelungen die künstlerische Ausgestaltung betreffend für jeden besonderen Zweck offen gelassen. So wurde in den Richtlinien des Bundesinnenministers von 1950, die zwischen „urkundlichen“ und „dekorativen“ Verwendungszwecken unterschieden, unter anderem vermerkt, dass die Verwendung des Bundesadlers zu künstlerischen Zwecken jedermann freistehe.
Entsprechend unterscheiden sich die Ausführungen des Bundesadlers zum Beispiel auf Münzen, Briefmarken oder in Briefköpfen. Im Auftrag des Deutschen Bundestages gestaltete der Kölner Künstler Ludwig Gies 1953 den Bundestagsadler für den Bonner Plenarsaal. Heute befindet sich im Plenarsaal des Berliner Reichstagsgebäudes der Gies´sche Adler in einer vom Studio Lais bearbeiteten Fassung von 1999.
Amtliche Darstellungen des Bundesadlers finden sich im Bundeswappen, auf der Bundesdienstflagge, der Standarte des Bundespräsidenten sowie in Dienstsiegeln.
In der DDR war der Adler kein Teil des Staatswappens. "...Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist" war das Wappen der DDR.
Seit der Wiedervereinigung 1990 ist der Bundesadler wieder das gesamtdeutsche Wappentier.