Zeugenvernehmungen
Die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses befragen am Donnerstag, dem 8. November 2007, vier weitere Zeugen zum Fall Murat Kurnaz. Neben drei Angehörigen des Bundeskriminalamts wird auch die Rechtsanwältin Gül Pinar vernommen. Sie ist die Rechtsvertretung des Deutsch-Syrers Mohammed Haydar Zammar, der im Februar 2007 in Damaskus zu zwölf Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Muslimbruderschaft verurteilt wurde.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.
Zeugenvernehmungen von:
- Herr Paul Kröschel, Bundeskriminalamt
- Herr Dirk Schmanke, Bundeskriminalamt
- Herr Walter Taube, Bundeskriminalamt
- Frau Rechtsanwältin Gül Pinar
Zeit: Donnerstag, 8. November 2007, 9.30
Uhr
Ort: Europasaal, Paul-Löbe-Haus, Saal
4.900
Anmeldung erforderlich!
Auf der Tribüne des Europasaales steht nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung. Um eine schriftliche Anmeldung im Pressereferat des Bundestages (Fax 030 227 36192) wird gebeten. Wir bitten um Verständnis, dass bei Platzmangel pro Redaktion nur ein Platz besetzt werden kann. Der Ausschuss entscheidet jeweils vor der Vernehmung über die Möglichkeit von Auftaktbildern. Fotografen und Kamerateams werden ebenfalls um Anmeldung gebeten (Fax 030 227 36192). Bitte melden Sie auch den Bedarf an Aufsageplätzen an.
Für Tonmitschnitte von Stellungnahmen der Abgeordneten im Foyer steht eine Splitbox zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass für die gesamte Sitzung das Untersuchungsausschuss-Gesetz gilt, das heißt dass elektronische Aufnahmen während der Sitzung verboten sind.