Genetische Untersuchungen bei Menschen
Mit einem Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz ( 16/3233) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss am Mittwoch dem 7. November 2007, in einer öffentlichen Anhörung.
Ziel des Gesetzes sei es, "den mit der genetischen Untersuchung menschlicher genetischer Eigenschaften verbundenen möglichen Gefahren für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde, die Gesundheit und die informationelle Selbstbestimmung zu begegnen", heißt es in der Begründung. Gleichzeitig sollen die Chancen der Gendiagnostik gewahrt bleiben.
Die Fraktion strebt ein allgemeines Diskriminierungsverbot an, mit dem sichergestellt werden soll, dass die genetische Verfassung eines Menschen nicht zu Benachteiligungen im Arbeitsleben oder beim Abschluss von Versicherungen führt. Ferner wollen die Abgeordneten das Recht des Einzelnen auf Nichtwissen festschreiben. Niemand dürfe gezwungen werden, seine genetische Disposition zur Kenntnis nehmen, heißt es dazu. Notwendig sei zudem, die Qualität von genetischen Untersuchungen zu gewährleisten.
Diejenigen, die Gentests machen, sollten deshalb ihre Fachkenntnis und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Zudem will die Fraktion konkrete Anforderungen an die Aussagefähigkeit von Gentests stellen. Dazu soll unter anderem eine Gendiagnostik-Kommission eingerichtet werden. Die Parlamentarier fordern zudem umfassende Aufklärung und Beratung vor der Einwilligung in einen genetischen Test.
Bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen sei auf die psychosoziale Beratung hinzuweisen. Für Minderjährige und nichteinwilligungsfähige Menschen müsse es besondere Schutzbestimmungen geben, so die Grünen. Außerdem dürften genetische Untersuchungsergebnisse nicht an Versicherungen, Arbeitgeber und Polizei weitergegeben werden.
Zeit: Mittwoch, 07. November 2007, 15.00 bis
ca. 18.00 Uhr
Ort: Bundesministerium der Finanzen, Berlin,
Wilhelmstraße 97, Großer Saal
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses anzumelden, Fax: +49 (0)30 227 36724 oder per E-Mail gesundheitsausschuss@bundestag.de
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.