IMMER NOCH GESCHLECHTSSPEZIFISCHES LOHNGEFÄLLE IN EUROPA (ANTWORT)
Berlin: (hib/MAR-fa) Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission, dass es in Europa immer noch große Unterschiede bei der durchschnittlichen Arbeitsvergütung zwischen Frauen und Männern gibt.
Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 14/2662) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/2593) mit. Der Grund dafür liege aber immer seltener in direkter Lohndiskriminierung, sondern hinge mit der nach wie vor geschlechtsspezifischen Aufteilung des Arbeitsmarktes zusammen.
So seien Frauen seltener in mittleren und höheren Positionen, dafür stärker in Branchen mit niedrigeren Verdiensten tätig.
Auch machten Frauen wegen familiärer Pflichten in geringerem Umfang Überstunden, hätten durch Kindererziehungszeiten weniger Berufsjahre aufzuweisen als Männer und seien zu einem wesentlich höheren Anteil als Männer teilzeitbeschäftigt.
Die Unionsabgeordneten hatten unter Bezugnahme auf eine Empfehlung der Europäischen Kommission zur Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten unter anderem gefragt, wie hoch das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern in der Bundesrepublik Deutschland, auch im Vergleich zum EU-Durchschnitt, ausfalle.
Hierzu stellt die Regierung klar, dass Deutschland in der überarbeiteten Empfehlung der Europäischen Kommission nicht mehr als ein Land mit besonders hohem Lohngefälle aufgeführt wird.
Die Kommission habe falsche Schlussfolgerungen eingeräumt und lege nun den Schluss nahe, dass sich die Situation in Deutschland hinsichtlich geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede im EU-Vergleich eher günstiger darstelle.
Zur Entwicklung in Deutschland führt die Regierung aus, dass nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in den alten Bundesländern die durchschnittlichen Bruttowochenverdienste von Arbeiterinnen im Produzierenden Gewerbe 1980 bei 67 Prozent der Männerverdienste, 1999 bei 73 Prozent lagen.
In den neuen Bundesländern sei das Einkommen dieser Arbeiterinnen von 77 Prozent der Männerverdienste im Jahre 1991 auf 78 Prozent in 1998 gestiegen.
Frühere Angaben lägen nicht vor. Für die Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe habe sich in den alten Bundesländern der Bruttomonatsverdienst von 63 Prozent 1980 auf 70 Prozent 1998 gesteigert.
Tarifverträge mit unterschiedlichen Entlohnungsregelungen für Frauen und Männer bestehen laut Bundesregierung in Deutschland nicht mehr. Die letzten seien im Jahr 1972 beseitigt worden.
Hinsichtlich ihrer Maßnahmen zum Abbau von Lohnungleichheit zwischen Männern und Frauen verweist die Regierung auf ihr Programm "Frau und Beruf".
Als Teil dieses Programms kündigt sie die Vorlage eines umfassenden Berichts zur Lohngleichheit und zur ökonomischen Situation von Frauen für Ende 2001 an.