KULTURARBEIT IM AUSLAND PROFESSIONELLER GESTALTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-ku) Die Bundesregierung will die Förderung der Kulturarbeit nach Paragraf 96 des undesvertriebenengesetzes (BVFG) neu ordnen und professioneller gestalten.
Wie sie in ihrer Antwort ( 14/2435) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2400) darlegt, ist das Interesse an deutscher Kultur und Geschichte vor allem auch in den mittelosteuropäischen Nachbarstaaten gewachsen.
Diesem Interesse könne jedoch nur mit professioneller Arbeit nachgekommen werden. Gleichzeitig biete Professionalität die Chance, die Kulturarbeit über die Erlebnisgeneration der Vertriebenen und deren Verbandsinteressen hinaus entsprechend einer veränderten Aufgabenstellung "zukunftsweisend und dauerhaft zu sichern".
Die Professionalität, so die Regierung, könne insbesondere durch Vernetzung der Arbeit mit professionellen Einrichtungen innerhalb der staatlichen Gemeinschaft, zum Beispiel im Wissenschaftsbereich, wie auch grenzüberschreitend durch Zusammenarbeit mit entsprechenden Einrichtungen in Mittelosteuropa erreicht werden.
Der Antwort zufolge sollen vor allem wissenschaftliche Standards durchgängig eingehalten, die Möglichkeiten neuer Medien optimal genutzt und vorhandene Ressourcen der Universitäten, der großen Museen und der großen Stiftungen im In- und Ausland eingebracht werden.
Die Bundesregierung betont, der Kernbereich der Kulturarbeit solle keineswegs beeinträchtigt werden, sondern zusätzlich durch Konzentration der Mittel und Vermeidung von Doppelarbeit gestärkt werden.
Weiterhin gelte es, Forschungslücken aufzuarbeiten, die Tätigkeit der von Bund und Ländern geförderten Museen zur Kulturgeschichte der Deutschen in den Bezugsregionen in ihrer Ausstattung und Präsentation weiter zu verbessern, geschichtliches und landeskundliches Wissen und das Wissen um Kulturtraditionen auch außerhalb von Museen zu vermitteln.
Der dem Bundestag vorliegende Konzeptentwurf der Regierung, der diese Gesichtspunkte einer künftigen Förderung zugrunde lege, habe inzwischen in der Diskussion neben im wesentlichen zustimmenden Auffassungen auch unterschiedliche Interessenlagen deutlich werden lassen.
Ihr Bericht, so die Regierung weiter, sei gemäß Paragraf 96 BVFG für die Jahre 1997 und 1998 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages Ende November 1999 zugeleitet worden.
Entsprechend der bisherigen Praxis werde der nächste Bericht die Jahre 1999 und 2000 betreffen und nach Ablauf des Jahres 2000 unverzüglich erstellt und dem Bundestag übermittelt werden.
Im übrigen habe die Bundesregierung bereits eine Evaluation der Kulturarbeit der Museen veranlasst. Der Konzeptionsentwurf basiere auf einem entsprechenden Bericht über die Qualität der Museen wie auch auf der Kenntnis der Arbeit nichtmusealer Einrichtungen durch deren Tätigkeitsberichte, in Einzelfällen auch auf der Basis konkreter Gespräche und Einblicknahmen vor Ort.
Ihren Angaben zufolge will die Bundesregierung davon absehen, Leistungen und Effizienz der von der früheren Bundesregierung mit großem finanziellem Aufwand geförderten Einrichtungen und Projekte zu bewerten und durch zusätzliche umfängliche Evaluationen den Bestandsinteressen der Einrichtungen entgegenzukommen.
Zur Frage, ob Einrichtungen, die bislang vom Bund nach Paragraf 96 BVFG gefördert wurden, die kulturelle Arbeit als Vehikel für politische Zwecke genutzt haben, erklärt die Regierung, davon habe sie keine Kenntnis.
Ihrer Auffassung nach setze eine Förderung mit öffentlichen Mitteln voraus, dass geförderte Träger generell keine Absichten verfolgen, die gegen völkerrechtliche Verpflichtungen oder gegen außenpolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.
Wie die Regierung weiter darlegt, hat sie in der Einleitung zu ihrer Konzeption darauf hingewiesen, die für die Länder und Regionen Deutschlands geltenden Aufgaben sollten auch für die deutschen Traditionen in den östlichen Nachbarstaaten gelten.
Zu diesen deutschen Traditionen gehöre die Volks- und Alltagskultur. Entsprechend befasse sich die Konzeption im Bereich der Museen auch mit Fragen organisatorischer Zuordnung für Breitenarbeit und Brauchtumspflege.
Hierfür sei die Mitarbeit von vier Kulturreferenten vorgesehen. Zudem werde das ehrenamtliche Engagement nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur Verständigung der Völker leisten können und auch künftig von Bedeutung sein.