Regierung sieht Leistungsverbesserungen durch Wohngeldreform
Berlin: (hib/RAB) Die seit dem 1. Januar 2001 gültige Wohngeldreform bringt nach Angaben der Bundesregierung jährliche Leistungsverbesserungen in Höhe von 1,4 Milliarden DM. Im Zusammenhang damit seien zahlreiche Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen eingeführt worden, die den Verwaltungsvollzug des Wohngeldes erheblich erleichterten, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7068) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6938). Darin heißt es weiter, der bisherige Freibetrag von 2.400 DM bei behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 bis unter 100 Prozent, die nicht häuslich pflegebedürftig seien, sei weggefallen. Die neue Regelung sei systemkonform, da der Gesetzgeber die Bestimmungen des Wohnungsbaugesetzes für die Ermittlung des Einkommens für den Bezug von Sozialwohnungen übernommen habe. Nach Auffassung der Regierung ist aber davon auszugehen, dass die Auswirkungen des Wegfalls des Freibetrages für einige behinderte Menschen durch die allgemeine Wohngeldverbesserung im Durchschnitt mehr als ausgeglichen wird, so dass auch dieser Personenkreis im Gesamtergebnis eine Wohngelderhöhung erhalte.