Aufgaben einer "ständigen nationalen Kontaktstelle" zur EU erläutern
Berlin: (hib/WOL) Für das Vorgehen der Europäischen Union gegen Proteste am Rande von Gipfeltreffen interessiert sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/7029). Die Fraktion verweist darauf, der Rat der Europäischen Union für Inneres und Justiz habe auf einer Sondersitzung am 13. Juli 2001 diese Problematik beraten. Die EU-Mitgliedstaaten hätten dabei die Einrichtung einer ständigen nationalen Kontaktstelle zum Austausch und zur Analyse einschlägiger Informationen vereinbart. Vorgesehen sei, eine Gruppe von Verbindungsbeamten bereit zu stellen. Gefordert worden sei darüber hinaus der Einsatz von Beamten der Polizei oder der Nachrichtendienste sowie eine erweiterte Zuständigkeit von Europol. Die Bundesregierung soll darlegen, auf welchen rechtlichen Grundlagen dies erfolgt und darüber informieren, in welchen Umfang ein Datenaustausch beabsichtigt ist. Wie die im deutschen Grundgesetz vorgeschriebene Aufgabentrennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sichergestellt werden soll, lautet eine weitere Frage der PDS.