Kostenpflichtige Medienangebote sollen wirksamer geschützt werden
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung will die unberechtigte Nutzung kostenpflichtiger Angebote von Rundfunk- und Fernsehsendern sowie von Tele- und Mediendiensten unterbinden. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 14/7229) zum Schutz von Zugangskontrolldiensten vor. Damit sind Verschlüsselungen gemeint, mit denen unter anderem Anbieter von Pay-TV und Computerspielen ihre Produkte schützen. Um die Umgehung der Verschlüsselungen zu verhindern, will die Regierung die Herstellung, Einfuhr und Verbreitung so genannter Umgehungseinrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken mit Freiheits- bzw. Geldstrafen belegen. Verstöße sollen mit Geldstrafen bis zu 100.000 DM geahndet werden.
In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat die Regierung klarzustellen, dass Anbieter, die Zugangskontrolldienste auf ihre Tauglichkeit testen, nicht vom Verbot des Gesetzentwurfs erfasst werden. In ihrer Gegenäußerung hält die Exekutive eine solche Klarstellung für nicht nötig, da mit dem Gesetzentwurf zugangskontrollierte Angebote ausdrücklich gegen unerlaubte Nutzungen geschützt werden sollen.