"Entscheidung des Generalbundesanwaltes zu BKA-Berichten war vertretbar"
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zweimal im Verlauf des Jahres 2000 Berichte über Erkenntnisse zur Terrororganisation von Osama Bin Laden und zu Aktivitäten islamistischer Extremisten in Deutschland dem Generalbundesanwalt zugeleitet hat, dieser nach Prüfung aber jeweils einen Anfangsverdacht für Straftaten verneint hat. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7247) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7117) weiter erklärt, war nach ihrer Auffassung diese Entscheidung des Generalbundesanwalts damals "vertretbar". Im Licht neuer Erkenntnisse habe der Generalbundesanwalt "in Teilbereichen der von den Berichten des BKA erfassten Vorgänge" mittlerweile Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nachdem der Generalbundesanwalt das Bundesjustizministerium am 28. September dieses Jahres über die genannten BKA-Berichte unterrichtet habe, habe das Ministerium aufsichtsrechtliche Maßnahmen nicht für geboten gehalten, heißt es in der Antwort weiter.