Senkung der Schwankungsreserve grundsätzlich begrüßt
Berlin: (hib/RAB) Sachverständige einer am Mittwochnachmittag stattfindenden öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses begrüßen grundsätzlich das Vorhaben von SPD und Bündnisgrünen, die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung um 20 Prozent zu senken. Dies ist das Ergebnis von Stellungnahmen, die die Experten anlässlich des Hearings vorgelegt haben. Auf der Tagesordnung steht neben dem Gesetzentwurf der Koalition ( 14/7284) auch ein Antrag der CDU/CSU ( 14/7292), von einer Senkung der Schwankungsreserve abzusehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärt, nach vorliegenden Prognosen und wirtschaftlichen Annahmen für das laufende und das nächste Jahr müsse der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,1 auf 19,4 Prozent angehoben werden. Angesichts der ohnehin schwierigen konjunkturellen Situation wirke sich eine solche Anhebung negativ auf Wachstum und Beschäftigung aus. Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ohnehin angehoben werden müssten. Angesichts dieser Situation ist es nach Überzeugung der Gewerkschaft sinnvoll und gerechtfertigt, als Alternative zu einer Beitragssatzerhöhung die Schwankungsreserve zu senken.
Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnet eine Absenkung als das "geringere Übel". Durch ein Heraufsetzen des Beitragssatzes um 0,3 Prozent würden die Beitragszahler und Arbeitgeber mit Zwangsabgaben und Personalzusatzkosten in Höhe von jährlich 5 Milliarden DM belastet. Dies wäre "pures Gift" für die Konjunktur und den Arbeitsmarkt. Der Verband setzt sich dafür ein, die unlängst beschlossene Reform der gesetzlichen Rentenversicherung zu korrigieren. Man müsse sich auf eine Basissicherung konzentrieren und das Nettorentenniveau von heute rund 70 Prozent auf 60 bis 62 Prozent im Jahre 2030 reduzieren. Nach Überzeugung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger hätte die Senkung die Folge, dass der Beitragssatz im nächsten Jahr bei 19,1 Prozent stabil bleiben kann. Allerdings sei nicht zu bestreiten, dass mit der Senkung die Sicherungsfunktion der Schwankungsreserve, nämlich Abweichungen von Ausgaben und Einnahmen aufzufangen bzw. im Ergebnis zu niedrig festgesetzte Beitragssätze auszugleichen, verringert wird. Daher sei es noch wichtiger, dass die Wirtschaftseinnahmen, von denen die Bundesregierung bei der Festsetzung des Beitragsatzes ausgeht, durch die Realität bestätigt würden, heißt es in der Stellungnahme.