Sachverständige befürworten Förderung ehrenamtlicher Hospizarbeit
Berlin: (hib/RAB) Die gesetzliche Regelung der Förderung von ambulanter Hospizarbeit trifft auf Zustimmung der zu einer öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses eingeladenen Experten. In der schriftlichen Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes für das am Mittwochnachmittag stattfindende Hearing zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/6754) heißt es, die Förderung dürfe aber nicht allein der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet werden. Kommunen und Länder dürften sich ihrer Verantwortung, bürgerschaftliches Engagement zu stärken, nicht entziehen. Außerdem begrenze die Neufassung Leistungsansprüche von Versicherten und führe stattdessen "weiche Regelungen" ein. Der Caritasverband kritisierte, dass ehrenamtliche Mitarbeiter im Leistungsrecht der Sozialversicherung verplant und sozialrechtliche Leistungen durch diese Personen erfüllt werden sollen.
Auch nach Überzeugung des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Länder ebenfalls in der Verantwortung, vor allem im Rahmen der allgemeinen "Daseinsvorsorge". Bereits jetzt gebe es in einigen Bundesländern Richtlinien, ambulante Hospizdienste zu fördern. Sollte der Entwurf der Länderkammer umgesetzt werden, drohe eine Ablösung der bereits vorhandenen Förderung. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit ehrenamtlicher Hospizgruppen auf der Organisation der psychosozialen Begleitung sterbender Menschen. Die Sterbebegleitung werde unter Einbeziehung der Angehörigen an den von dem Sterbenden gewählten letzten Lebensort geleistet. Hospizgruppen böten ihre Leistungen den Menschen an, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung oder überhaupt versichert sind. Deshalb sollten auch private wie gesetzliche Krankenversicherung einen Beitrag zur Förderung leisten.