Auskunft zur Krankenversicherung von Sozialhilfeempfängern geben
Berlin: (hib/VOM) Die Krankenversicherung von Sozialhilfeempfängern ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/498) der FDP-Fraktion. Nach wie vor gebe es Sozialhilfeempfänger, die nicht gesetzlich krankenversichert seien, sondern im Rahmen der Krankenhilfe betreut würden, heißt es darin. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten unterlägen die behandlenden Ärzte dabei nicht der Budgetierung, so dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung zu beobachtende Rationalisierung auf diesen Personenkreis nicht angewendet werde. Die Regierung soll mitteilen, wie hoch die Zahl und der Anteil der Sozialhilfeempfänger von 1992 bis 2002 gewesen ist und wie hoch die Sozialhilfeausgaben für Krankenhilfe für diesen Personenkreis waren. Die FDP will wissen, ob die Regierung einen neuen Vorstoß plant, Sozialhilfeempfänger in die gesetzliche Krankenversicherung zu integrieren und wie sie zu dem Plan steht, eine eigene Krankenkasse für Sozialhilfeempfänger zu gründen.