Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Rumänien vermeiden
Berlin: (hib/VOM) Die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen soll zwischen Deutschland und Rumänien vermieden werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu dem Doppelbesteuerungsabkommen beider Staaten vom 4. Juli 2001 ( 15/880) vorgelegt. Wie es heißt, löst dieses Abkommen das zuvor geltende Vertragswerk vom Juni 1973 ab. Es entspreche weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).