Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen umsetzen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Gesetzentwurf zu dem internationalen Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft ( 15/882) vorgelegt. Wie es heißt, haben sich die Vertragsparteien darin verpflichtet, diese Ressourcen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen und die sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt ausgewogen und gerecht aufzuteilen. Ziel sei es, dadurch zu einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu kommen. Die Bundesrepublik hatte den Vertrag am 6. Juni 2002 gemeinsam mit der EU und deren Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet. Derzeit hätten 13 Staaten den Vertrag ratifiziert, angenommen oder genehmigt oder seien ihm beigetreten, so die Regierung.