Bundesregierung plant keine Sanktionen gegen Bolivien
Berlin: (hib/OHO) Die Entschuldung Boliviens hat wesentlich zur Bekämpfung der Armut und dazu beigetragen, dass das Land langfristig seine Schulden tragen kann. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/878) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/844). Danach sei der Verschuldungsindikator, das heißt das Verhältnis des Nettogegenwartswertes des Schuldenstandes zu den Exporten, auch heute noch tragfähig. Ein geschätzter Wert von 136,5 Prozent für das laufende Jahr liege noch unter dem Schwellenwert von 150 Prozent. Die Bundesregierung beschreibt die Haushaltslage Boliviens allerdings als "schwierig". Das Haushaltsdefizit im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sei auf 8,7 Prozent gestiegen, die Staatsverschuldung liege bei über 60 Prozent. Die Finanzierung der von Bolivien und den Geberländern gesteckten Ziele müsse allein durch die Gemeinschaft der Geberländer sichergestellt werden, da Bolivien aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage und wegen innenpolitischen Reformstaus dazu nicht in der Lage sei. Wegen Unruhen seien notwendige Reformen zur Einführung einer Einkommens- und einer Benzinsteuer im Februar zurückgenommen worden.
Die durch die Entschuldungsinitiative zu Gunsten der am höchsten verschuldeten armen Länder (HIPC II) frei gewordenen Mittel sollen laut Bundesregierung umgehend den bolivianischen Gemeinden zufließen. Aus anderen Entschuldungsmaßnahmen frei gewordene Mittel gingen in den allgemeinen Staatshaushalt. Dieses stellt laut Regierung keine Zweckentfremdung der Mittel dar. Aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage seien Budgetanpassungen zur Wahrung der makroökonomischen Stabilität "unausweichlich". Dabei habe dieses allerdings so sozial verträglich wie möglich zu geschehen und unter Berücksichtigung der gesetzten Armutsbekämpfungsziele.
Die Bundesregierung mahnt hingegen die mangelhafte interne Abstimmung zwischen der Regierung in La Paz und den Gemeinden an. Die bolivianische Regierung komme einer intern eingegangen Verpflichtung nicht nach, indem sie den Gemeinden die finanzielle Grundlage für geplante Armutsbekämpfungsmaßnahmen entziehe. Da keine Zweckentfremdung von Mitteln zu verzeichnen sei, plane die Bundesregierung keine Sanktionen. Die Anfrage einer außerordentlichen Leistung unmittelbar zu Gunsten des bolivianischen Haushalts sei allerdings abgelehnt worden. An der im Rahmen der Initiative entwickelten nationalen Armutsbekämpfungsstrategie will die Bundesregierung nach eigener Aussage grundsätzlich festhalten. Sie wünscht sich jedoch eine stärkere Verknüpfung des Schuldenerlasses mit dem Ziel der Armutsbekämpfung.