Regierung prüft Wege zur Vermeidung von Doppelregulierung
Berlin: (hib/MEM) Mit der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie wird geprüft, wie Doppelregulierungen, insbesondere durch die ökologische Steuerreformen und den Emissionshandel vermieden werden können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4851) auf die Kleine Abfrage der FDP-Fraktion ( 15/4785) mit. Die Regierung vertritt die Auffassung, dass national und auf europäischer Ebene auf die Konsistenz der energie- und klimapolitischen Instrumente geachtet werden müsse. Im Ergebnis würden alle Instrumente zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen beitragen. Über das weitere Vorgehen im Zusammenspiel mit dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) und dem europäischen Emissionshandel, könne erst entschieden werden, wenn erste Erfahrungen mit den Instrumenten des Emissionshandels gemacht worden seien. Eine besondere Ausgleichsregelung würde durch die EEG-Novelle ausgeweitet und vereinfacht, erklärt die Bundesregierung. Danach würden Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Schienenbahnen, die die Bedingungen erfüllten, größtenteils von der EEG-Umlage entlastet werden. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform zahle das produzierende Gewerbe einen ermäßigten Steuersatz, und bei nettobelasteten Unternehmen werde die Wettbewerbsfähigkeit durch den Spitzenausgleich, der von der EU-Kommission bis Ende 2006 gebilligt worden sei, erhalten. Für den ermäßigten Steuersatz liege die Zustimmung der Kommission bis 2012 vor, so die Regierung.