hib-Meldung
133/2005
Datum: 11.05.2005
heute im Bundestag - 11.05.2005
Koalition will Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose verbessern
15/5446) vorgelegt, der darauf abzielt, den
Hilfebedürftigen stärkere Anreize als bisher zur Aufnahme
oder Fortsetzung einer Tätigkeit auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu bieten. Damit sollen sie mittelfristig aus eigenen
Kräften und ohne die Grundsicherung für Arbeitsuchende
ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Fraktionen planen
deshalb, in allen Einkommensbereichen höhere Freibeträge
für Erwerbstätigkeit einzuräumen, zugleich aber auch
eine einfachere Lösung für die Einkommensanrechnung zu
schaffen. Die höhere Freistellung von Einkommen aus
Erwerbstätigkeit lässt den Angaben zufolge
Mehrbelastungen von rund 480 Millionen Euro jährlich erwarten.
Dem stünden Entlastungen durch zusätzliche
Arbeitsverhältnisse von erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in Höhe von etwa 320 Millionen Euro
jährlich gegenüber. Die Nettobelastung der
öffentlichen Haushalte beziffern die Abgeordneten daher mit
etwa 160 Millionen Euro jährlich. Vorgesehen ist, einen
Grundfreibetrag von 100 Euro einzuführen, bis zu dem das
Einkommen nicht berücksichtigt wird. Um mögliche
Härten zu vermeiden, sollen die Betroffenen bei
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und damit bei
Einkommen oberhalb von 400 Euro monatlich die Möglichkeit
erhalten, höhere Beträge, vor allem bei den mit der
Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,
nachzuweisen. Der Grundfreibetrag soll bei mehreren
Beschäftigungen nur einmal abgesetzt werden können. Durch
die höheren Hinzuverdienstgrenzen soll die
Hilfebedürftigkeit künftig erst bei höheren
Einkünften entfallen. Die Freibeträge bei
Erwerbstätigkeit sollen nur noch in zwei Stufen und aus dem
Bruttoeinkommen ermittelt werden. Die Abgeordneten wollen damit
erreichen, dass gering entlohnte Arbeit auf dem regulären
Arbeitsmarkt mit ergänzendem Bezug von Arbeitslosengeld II
attraktiver ist als die Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten
(Ein-Euro-Jobs). Die Einführung einer Kinderkomponente
bedeutet dem Gesetzentwurf zufolge, dass Freibeträge oberhalb
eines Einkommens von 1.200 Euro monatlich nur für
Hilfebedürftige mit mindestens einem Kind eingeräumt
werden.
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen
die Freibetragsregelungen für erwerbsfähige Arbeitslose
neu fassen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_133/04