Gleiches Arbeitslosengeld II in den neuen und alten Bundesländern gefordert
Berlin: (hib/MIK) Für gleiche Regelleistungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II) und beim Sozialgeld in den neuen und den alten Bundesländern hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Dienstag einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Der Petent hatte die unterschiedlich pauschalierten Leistungen kritisiert; er sieht darin eine Verletzung des Grundgesetzes. In der vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aus, dass die monatliche Regelleistung für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro beträgt. Diese Regelleistung umfasst danach vor allem Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat sowie "in vertretbarem Umfang" auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. Die Regelleistung bilde somit das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum ab. Die Höhe berücksichtige Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage seien die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung habe zusammen mit dem Statistischen Bundesamt zur Bemessung der Regelleistungen die Einkommens- und Verbraucherstichprobe 1998 ausgewertet und auf dem Stand 1. Juli 2003 hochgerechnet. Daraus ergäben sich die unterschiedlichen Regelleistungen in den neuen und alten Ländern, heißt es.
Demgegenüber waren die Mitglieder des Petitionsausschusses einvernehmlich der Meinung, dass sich die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern soweit angeglichen hätten, dass eine unterschiedliche Pauschalisierung der Regelleistung beim ALG II nicht mehr vertretbar erscheine.