hib-Meldung
086/2006
Datum: 17.03.2006
heute im Bundestag - 17.03.2006
Bundesregierung: eLearning entwickelt sich positiv
16/823) auf eine Kleine Anfrage (
16/595) der FDP-Fraktion. Der Europäische
Rat habe im Rahmen des Aktionsplans eLearning ein Ziel von 15
Schülern pro Computer vorgegeben - dieses Ziel sei in
Deutschland mit einer durchschnittlichen Versorgung von 12
Schülern pro Computer bereits 2003 "deutlich" übertroffen
worden. Auch das Förderprogramm Neue Medien in der Bildung sei
im Rahmen einer Evaluation sehr positiv bewertet worden. Das
Bundesministerium für Bildung und Forschung habe das eLearning
im Jahr 2005 mit 27 Millionen Euro gefördert. Im Jahr 2002
seien es 44 Millionen Euro gewesen. Für das Jahr 2006
stünden Mittel in Höhe von 31 Millionen Euro zur
Verfügung, davon 4 Millionen Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds. Die zukünftige Förderung neuer Medien im
Bildungsbereich werde sich auf den Bereich der beruflichen Aus- und
Weiterbildung konzentrieren. Im Leitprojekt des Bundesministeriums
für Wirtschaft Lernet gehe es zudem darum,
Qualitätsstandards und Hilfsmittel zur schnellen Erstellung
digitaler Inhalte zu entwickeln. In der Antwort heißt es
weiter, insbesondere Menschen, deren Mobilität
eingeschränkt sei, wie etwa Mütter mit Kindern,
körperlich Behinderte oder Kranke, profitierten von den
Möglichkeiten der neuen Medien. Sie eröffneten ihnen neue
Perspektiven zur Teilhabe an Ausbildung, beruflicher Bildung und
Beruf und am gesellschaftlichen Leben. Der Vorteil des eLearnings
sei die große Flexibilität. Es sei davon auszugehen,
dass das eLearning in absehbarer Zeit zu einem "alltäglichen
Baustein" bei der Durchführung von
Qualifikationsmaßnahmen werde.
Berlin: (hib/SUK) Das Förderkonzept des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung "Anschluss statt Ausschluss - IT in
der Bildung" hat in allen Bildungsbereichen zur Integration der
neuen Medien beigetragen und Impulse zu deren Nutzung gegeben. Zu
diesem Urteil kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_086/02