Sachverständige äußern sich zur Änderung des Branntweinmonopol-Gesetzes
Berlin: (hib/VOM) Der Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen ( 16/913) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses, die am Mittwoch, dem 5. April, stattfindet. 14 Sachverständige, darunter die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und die Bundesverbände der Klein- und Obstbrenner, der Spirituosen-Industrie und -Importeure, der Obstverschlussbrenner, der Deutschen Kartoffelbrenner, der Deutschen Korn- und Getreidebrenner sowie der Deutschen Obst- und Gemeinschaftsbrennereien. Die Regierung plant, mit Wirkung vom 1. Oktober dieses Jahres an alle staatlichen Beihilfen für Kornbranntwein-Brennereien abzuschaffen. Betroffen sind die Zahlungen von Branntweinübernahmegeld sowie Ausgleichsbeträge für das vorzeitige Ausscheiden von Kornbrennereien aus dem Branntweinmonopol. Die Anhörung beginnt um 14.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 im Paul-Löbe-Haus und soll bis 16 Uhr dauern.