EU-Assoziierungsabkommen mit der Schweiz soll angenommen werden
Berlin: (hib/WOL) Mit einem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die Annahme des Abkommens der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 26. Oktober 2004 über die Assoziierung der Schweiz schaffen ( 16/2255). Das Assoziierungsabkommen befasst sich mit der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstandes. Danach soll die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied an die Schengener Zusammenarbeit im EU-Rahmen angebunden werden.
Mit der Verpflichtung, den so genannten Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen, erhält die Schweiz einen den bereits assoziierten Staaten Norwegen und Island vergleichbaren Status. Unter Berücksichtigung ihrer geografischen Lage soll es der Schweiz mit dem Vertrag ermöglicht werden, Hindernisse im freien Personenverkehr zu beseitigen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz in den vom Schengen-Besitzstand erfassten Bereichen zu verstärken. Ausnahmen sieht das Abkommen unter anderem beim Warenverkehr, bei der Waren- und Gepäckkontrolle sowie beim Erwerb und Besitz von Waffen vor, soweit sie von EU-Richtlinie abgedeckt sind. Vorgesehen ist auch, dass Liechtenstein dem Abkommen beitreten kann.