Regierung will Fahrradmitnahme nicht gesetzlich regeln
Berlin: (hib/SUK) Derzeit verkehren täglich etwa 400 Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn AG, in denen Fahrräder mitgenommen werden können. Damit hat sich deren Zahl seit 1994 (414) nur geringfügig verringert. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2332) auf eine Kleine Anfrage der Bündnisgrünen ( 16/2127) mit. Sie weist darauf hin, dass die Eisenbahnunternehmen auf den Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes Fernverkehrsangebote mit oder ohne Fahrrad anbieten können und den Umfang dieses Angebots nicht mit der Regierung abstimmen.
Die Regierung betont, dass der Bund seinem Gewährleistungsauftrag für ein angemessenes Angebot im Schienenpersonenfernverkehr durch Investitionen in die Infrastruktur nachkomme. Auf die Frage der Fraktion, ob es zutrifft, dass die Deutsche Bahn AG in Verhandlungen signalisiert habe, sie wäre bereit, die ICEs mit Fahrradplätzen auszustatten, wenn der Bund ihr dafür 20 Millionen Euro bezahlten würde, stellt die Regierung fest: "Das Einkaufen bestimmter Verkehrsangebote kommt unter dem Gesichtspunkt der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln nicht in Betracht." Zudem treffe die Deutsche Bahn ihre Entscheidungen zur Angebotsgestaltung in "eigener unternehmerischer Verantwortung". Die Bundesregierung erwäge nicht, die Fahrradmitnahme in allen Fernverkehrszügen gesetzlich festzuschreiben - sie begrüße aber jede Maßnahme der Bahn, die die "Attraktivität des Reisens unter Mitnahme des Fahrrads erhöht".