AUSSCHLUSS FÜR DIE ANGELEGENHEIT DER NEUEN LÄNDER
TreuhandNachfolgerin will ihre verbleibenden Aufgaben erledigen
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Sitzung am Alexanderplatz: BvS-Präsident Günter Himstedt (links) begrüßt den Ausschußvorsitzenden Paul Krüger (CDU/CSU) |
(nl) Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), eine Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt, hatte Ende 1998 noch 8.700 Verträge zur Privatisierung ehemals volkseigenen Vermögens der DDR in ihrem Bestand. Dabei handele es sich um 4.200 Unternehmens und 4.500 Liegenschaftsverträge, wie der Präsident der Behörde, Günter Himstedt, am 8. März vor dem Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder in den Räumen der BvS am Berliner Alexanderplatz berichtete.
Allein 1998 sind nach den Worten Himstedts 6.770 Verträge beendet und 2.400 auf die TreuhandLiegenschaftsgesellschaft (TLG) und auf die Bodenverwertungs und verwaltungsgesellschaft (BVVG) übertragen worden. Der BruttoVertragsbestand der BvS hatte rund 42.000 betragen. Bei "konservativer Schätzung", so Himstedt, erforderten etwa 3.000 Verträge eine intensive Betreuung. Wenn es gelänge, mit den Ländern Vereinbarungen über das Management der weniger betreuungsintensiven Verträge zu treffen, könnte dies dazu führen, daß die BvS nur noch das Management über die schwierigen Fälle behält. Als Vorbild könnte eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen über die Finanzierung der ökologischen Altlastensanierung dienen, die zu Beginn dieses Jahres getroffen worden war.
Keine Dauereinrichtung
Die Strategie "Erledigung vor Beendigung", wonach die Erledigung des verbleibenden Aufgabenbestandes der BvS Vorrang vor einer Beendigung der Tätigkeit dieser Behörde haben soll, bedeutet nach Angaben Himstedts nicht, die BvS zu einer Dauereinrichtung werden zu lassen. Entscheidend sei, die Leistungsträger mit den schwierigen Fällen zu betrauen und die Organisation so zu gestalten, daß möglichst wenig Reibungsverluste entstehen. Im Vordergrund müsse die "sachgerechte Aufgabenerledigung" stehen. Himstedt wies darauf hin, daß die BvS ihren Personalbestand 1998 von 1.259 auf 600 reduziert hat.
Die SPDFraktion erklärte, niemand werde etwas gegen eine vernünftige Beendigungsstrategie haben, wenn die Aufgabenerfüllung vorrangig bleibe. Die CDU/CSU begrüßte, daß die BvS aktiv werde, um Verträge mit den Ländern über eine gemeinsame Aufgabenerledigung abzuschließen.
Die Finanzierung ökologischer Altlasten haben Bund und Länder nach Angaben Himstedts in Verwaltungsabkommen geregelt. Die BvS vertrete in den Gesprächen mit den Ländern über den Abschluß von Refinanzierungsvereinbarungen den Standpunkt, daß die Risiko und Aufwandseinschätzung so konkret sein müsse, daß der Bund aus seiner Verantwortung entlassen wird. "Paketlösungen" seien nur abschlußreif, wenn der überwiegende Teil konkret belegt sei. "EscapeKlauseln" für unvorhergesehene Risiken könnten von der BvS nur akzeptiert werden, wenn ihre Verweigerung "treuwidrig" sei. Übergeordnetes Ziel sei die Beseitigung von Investitionshemmnissen.
Vereinbarungen getroffen
Über die Höhe der Refinanzierungsverpflichtungen des Bundes wurden nach Mitteilung des BvSPräsidenten bisher folgende Vereinbarungen getroffen: Großprojekte der Küstenindustrie mit MecklenburgVorpommern, Großprojekt Saxonia mit Sachsen, Großprojekt Mannsfelder Land mit SachsenAnhalt und der Generalvertrag mit Thüringen über die abschließende Finanzierung sämtlicher Altlastenverpflichtungen der BvS aus ihren Privatisierungsverträgen. Daneben seien einvernehmliche Regelungen über die Einrichtung einer Deponiegesellschaft mit Brandenburg erreicht und eine Refinanzierungsvereinbarung im Zusammenhang mit der Sanierung von Grundstücken mit Berlin getroffen worden.
Berichte an Kommission
Nach den Worten Himstedts erhält die Europäische Kommission neben halbjährlichen Berichten monatlich eine Liste der von der BvS abgeschlossenen Nachverhandlungen. Darüber hinaus müsse die BvS die Kommission über die Umstrukturierungserfolge der Unternehmen unterrichten, für die die Kommission Beihilfen genehmigt hatte.
Sorge bereitet Himstedt die Erhöhung der Prüfungsintensität durch die Kommission, die nicht bereit sei, über Notifizierungen zu entscheiden, wenn die Vergangenheit des Unternehmens nicht geklärt ist. Für die BvS habe dies zur Folge, daß die Kapazitäten zunehmend für die Aufarbeitung der Vergangenheit eingesetzt werden müßten.