FÜR KONSOLIDIERUNG DES BUNDESHAUSHALTES Landwirtschaftliche Unfallversicherung soll weniger Zuschüsse vom Bund erhalten(hh) Erheblich hat der Haushaltsausschuß am 18. März die Zuschüsse an den Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung abgesenkt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen die Versicherungsträger in diesem Jahr nur noch 500 Millionen DM erhalten. Im Regierungsentwurf waren dagegen 615 Millionen DM vorgesehen. Für den Antrag stimmten während der Beratungen zum Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Epl 10) die Abgeordneten der Koalition; die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten dagegen. Die Koalitionsfraktionen begründeten die Absenkung damit, daß die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften "ineffektiv" strukturiert seien. Der Rechnungshof habe ermittelt, daß allein in der Verwaltung 100 Millionen DM jährlich eingespart werden könnten. Außerdem sei dieser Zuschuß an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ein "Subventionstopf". Die Koalition müsse die Versäumnisse der alten Regierung nun richtigstellen. Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. sprachen von einem "Schlag ins Kontor". Sie hielten das Einsparungspotential für unrealistisch und gingen davon aus, daß bei Wegfall dieser Zuschüsse die Beiträge erhöht werden müßten. Da die Landwirte durch die Ökosteuerreform weiter belastet würden, beantragte die CDU/CSU zur Entlastung der Landwirte eine Erhöhung der Zuschüsse um 320 Millionen DM. Dieser Antrag wurde von der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die F.D.P. räumte ein, daß der Bundeszuschuß zwar auf "den Prüfstand" gehöre – über eine Absenkung müsse jedoch eingehend diskutiert werden. Landwirtschaftsminister KarlHeinz Funke (SPD) hielt die Absenkung für "nicht verantwortbar". Beim Gutachten des Rechnungshofes seien mehrere Bereiche und nicht nur die landwirtschaftliche Unfallversicherung untersucht worden. Gerade wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung habe er für eine Absenkung "kein Verständnis". Der Bundesrechnungshof räumte ein, daß das von den Abgeordneten zitierte Gutachten noch nicht vollständig abgestimmt sei und somit offiziell noch nicht vorliege. Der Rechnungshof ging davon aus, daß die Einspareffekte durch eine Neuorganisation erst in den kommenden Jahren eintreten würden und im vorliegenden Haushalt 1999 noch nicht verbucht werden könnten. Kurzfristige "Bewegungsspielräume" sahen die Prüfer jedoch in einer Veränderung der Beitragsschlüssel. |