AUSSCHUSS BESTIMMT FÜNFJAHRESZEITRAUM Regelmäßig über Gentechnik berichten(ge) Der Bundestag soll den Bericht über Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz, den die Bundesregierung aufgrund des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 12. November 1992 (12/3658) vorgelegt hat, zur Kenntnis nehmen und die Bundesregierung auffordern, den nächsten Bericht über die Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz im Juli 2001 und von da an alle fünf Jahre vorzulegen. Das beschloß der Gesundheitsausschuß am 24. März einmütig bei Enthaltung der PDS. Dem Willen des Ausschusses zufolge soll der Bericht der Regierung unter anderem den Vorsorgegesichtspunkt – nämlich das System der präventiven Kontrolle zur Abwehr von möglichen Gefahren – im Hinblick auf die Erreichung seiner Zweckbestimmung darstellen und – wo das angezeigt ist – auch auf abweichende und vielleicht beispielhafte Regelungen zur Gentechnik und deren Vollzug in anderen Staaten eingehen. Zur Begründung des von SPD und Bündnis 90/Die Grünen initiierten Antrags heißt es, die anfänglich dynamische Entwicklung im Gentechnikbereich habe sich auch im Hinblick auf EUGentechnikrecht und nationales Gentechnikrecht verlangsamt. Ein längerer Berichtszeitraum solle diesem Umstand Rechnung tragen. Deshalb solle der Bericht künftig nur noch alle fünf Jahre vorgelegt werden. Der nächste Bericht im Juni 2001 könnte nach den Vorstellungen des Ausschusses schon die Erfahrungen berücksichtigen, die mit dem an die überarbeitete Richtlinie der EU (90/219/EWG) angepaßten Gentechnikgesetz gemacht wurden. Die Vertreterin der Bundesregierung legte dar, der Bericht sei noch von der alten Regierung erarbeitet worden. Der Informationsteil sei zwar verwendbar, politische Aussagen wie zum Beispiel die, daß Gentechnik kein Risikobereich sei, würden jedoch von der neuen Regierung nicht geteilt. Auch seien die in der Synopse aufgelisteten Vergleichsländer (Belgien, Niederlande, Luxemburg, USA, Frankreich, Großbritannien) einseitig ausgewählt. Die neue Regierung könne sich durchaus eine erweiterte Länderliste, in der auch die Staaten Skandinaviens enthalten sind, vorstellen. Die Gesundheitspolitiker waren sich darin einig, daß der alle fünf Jahre fällige Bericht über das Gentechnikgesetz keinesfalls ausschließe, daß der Ausschuß von der Bundesregierung zu Themen der Gentechnik, wie zum Beispiel den Vorsorgegesichtspunkt und präventive Kontrollen, aktuell und kurzfristig informiert wird. Der längere Zeitraum für die Berichtspflicht sei auch gewählt worden, um eine Blockade der aktuellen Arbeit der Bundesregierung zu vermeiden. Man werde im Ausschuß weiterhin handlungsorientiert beraten und sich nicht auf Berichte "kaprizieren". |