Keine Novelle zur Arbeitslosenhilfe(as) Mit ihrem Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Korrektur von Fehlentwicklungen im Recht der Arbeitslosenhilfe ( 14/15) hat sich die PDS nicht durchsetzen können. Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ( 14/391) lehnte der Bundestag die Initiative der Oppositionsfraktion am 18. März ab. Nach Auffassung der PDS hat es in den letzten Jahren im Recht der Arbeitslosenhilfe verschiedene Fehlentwicklungen gegeben, die einer politischen Kurskorrektur bedürfen. Im Vorgriff auf eine grundlegende Reform des Rechts der Arbeitslosenhilfe hatte die Fraktion in ihrer Initiative deshalb vorgeschlagen, die geltende gesetzliche Regelung, wonach der jährliche Anpassungsfaktor für das Bemessungsentgelt der Arbeitslosenhilfe vermindert wird, ersatzlos zu streichen. Die Kosten hatten die Oppositionsabgeordneten mit 200 Millionen DM im ersten Jahr und rund 800 Millionen DM in den Folgejahren beziffert. |