Vorbehalt gegen Kinderkonvention der Vereinten Nationen bleibt(mr) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ihren Vorbehalt zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurückzunehmen. Das betonte die Vertreterin des Innenministeriums (BMI) am 3. November im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, dem sie zu menschenrechtsrelevanten Aspekten der deutschen Innenpolitik Bericht erstattete. Das BMI stimme mit diesem Beschluss und mit der Bewertung, dass eine Rücknahme des Vorbehalts nicht absehbare Folgen haben werde, mit dem Bundesjustizministerium überein. Im Übrigen beziehe sich der Vorbehalt lediglich auf allein reisende Asylsuchende Kinder und Jugendliche, die ohne diesen Vorbehalt nur aufgrund ihres Alters das Recht auf Einreise in die Bundesrepublik hätten. Dies würde aber der innerdeutschen Rechtslage widersprechen. Auf Nachfrage des Ausschusses erklärte die Regierung, seit 1995 seien fünf Kinder an deutschen Grenzen zurückgeschickt worden. Die Bundesregierung hob hervor, trotz des Vorbehalts stehe sie voll hinter der UN-Kinderrechtskonvention, die sie ja auch ratifiziert habe. Der Vorbehalt verstoße nicht gegen den "Geist" der Konvention, sondern verhindere lediglich "Fehlauslegungen" des Vertragswerkes. Die CDU/CSU-Fraktion legte dar, man bekenne sich zum Asylkompromiss und zu der Begrenzung des Zugangs minderjähriger Asylsuchender. Dennoch stelle sich die Frage, ob der Vorbehalt die Rechtslage in der Bundesrepublik real verändere. Die Sozialdemokraten ergänzten, wenn es eine Übereinstimmung zwischen der Bundesregierung und der UN-Kinderrechtskonvention gäbe, könne der Vorbehalt auch zurückgenommen werden. Ansonsten bedeute dies einen Widerspruch. |