Einfuhrliste an geändertes Warenverzeichnis angepasst(wi) Die Bundesregierung hat die Einfuhrliste zum 1. Januar an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik angepasst. Dies geht aus einer Verordnung der Regierung ( 14/5071) hervor. Die Gliederung zahlreicher Warenpositionen habe gegenüber der bis Ende 2000 geltenden Einfuhrliste umgestaltet werden müssen, um vor allem Vereinfachungen auf dem landwirtschaftlichen Sektor zu berücksichtigen, heißt es zur Begründung. Weitere Änderungen beträfen das Auslaufen des Doppelkontrollverfahrens (Exportlizenz des Lieferlandes sowie Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes) bei Textileinfuhren aus Litauen sowie den Verzicht auf die bisherige Überwachung der Einfuhr von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern. Zusätzlich seien die Einfuhrvorschriften gegenüber Bulgarien liberalisiert worden, indem das System der doppelten Kontrolle (Vorlage eines Überwachungsdokuments und einer Ausfuhrlizenz des Lieferlandes) aufgehoben wurde. In einer weiteren Verordnung ( 14/5069), durch welche die Außenwirtschaftsverordnung geändert wurde, hat die Regierung Meldeerleichterungen im Zahlungsverkehr vorgenommen. Angehoben wurde die Freigrenze für die Meldung außenwirtschaftlicher Zahlungen sowie für die Meldungen der Geldinstitute über Wertpapiergeschäfte im Außenwirtschaftsverkehr von 5.000 DM auf 12.500 Euro. Eine weitere Entlastung stellt nach Regierungsangaben die Aufhebung der Meldepflicht für Wareneinfuhrzahlungen dar. Entsprechend würden auch Umstellungsmeldungen von Wareneinfuhr auf Transithandel hinfällig. Keine Einwände hat der Wirtschaftsausschuss am 17. Januar gegen eine Verordnung der Regierung ( 14/4389) vorgebracht, durch welche die Außenwirtschaftsverordnung an Vorgaben der EU angepasst wurde. Darin enthalten sind das Ende der Embargomaßnahmen der EU gegenüber Indonesien sowie Änderungen bei den Embargomaßnahmen gegenüber Jugoslawien, Burma (Myanmar) und Angola.
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