Steuerliche Bedingungen für Aktienoptionen verbessern
(fi) Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter so zu verbessern, dass sowohl für die Unternehmern als auch für die Mitarbeiter die Anreize erhöht werden, dieses Instrument zu nutzen. Die bereits in anderen Staaten geltenden Regelungen könnten dabei als Orientierungshilfe dienen, heißt es in einem Antrag ( 14/5318).
Nach Angaben der Union gewähren immer mehr Unternehmen in Deutschland ihren Mitarbeitern Aktienoptionen. Dabei erhielten die Mitarbeiter das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine festgelegte Zahl von Aktien der Gesellschaft, bei der sie beschäftigt sind, zu kaufen. Interessant sei dies vor allem für junge, technologieorientierte Unternehmen, weil es ihnen erlaube, die Lohnkosten günstiger zu gestalten. Durch die Aussicht auf Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens steige die Motivation der Mitarbeiter erheblich.
Einer weiteren Verbreitung solcher "stock options" stehe jedoch das Steuerrecht entgegen, das dazu führe, dass ein großer Teil des vom Arbeitnehmer im Erfolgsfall erzielten Vermögenszuwachses wieder abgeschöpft wird. Bei Ausübung der Option müsse der Arbeitnehmer in der Regel die Differenz zwischen dem in der Option vereinbarten Basispreis und dem Börsenkurs versteuern. Dies sei nicht sachgerecht, so die Union, weil Aktienoptionen mit normalem Arbeitslohn nicht vergleichbar seien. In anderen Ländern werde etwa der erzielte Wertzuwachs bis zur Höhe eines bestimmten Freibetrages von der Steuer freigestellt.