Blickpunkt
11/2001
VERFASSUNGSGERICHT
Parlament änderte Ansätze nicht
(hh) Der Bundestag hat die Ausgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht verändert. Somit stehen rund 15,99 Millionen € zur Verfügung ( 14/6800– Epl. 19, 14/7321– 14/7323).
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111028c