hib-Meldung
061/2005
Datum: 01.03.2005
heute im Bundestag - 01.03.2005
Behinderten die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben sichern
15/4927). Sie regt darin Parkerleichterungen
für Behinderte und eine Klarstellung bei der Beförderung
mit öffentlichen Verkehrsmitteln an. Ersetzt werden soll vor
allem der Satz auf dem Schwerbehindertenausweis "Die Notwendigkeit
ständiger Begleitung ist nachgewiesen." Es gehe vielmehr um
eine Formulierung, die das mit dem Merkzeichen "B" einhergehende
"Recht" von Behinderten auf eine Begleitperson verdeutlicht. Dies
stehe im Gegensatz zur "Pflicht" oder "Notwendigkeit" einer
Begleitung von Schwerbehinderten. Die derzeit noch geltende
Formulierung im Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im
öffentlichen Personennahverkehr stehe im Widerspruch zu den
Zielen des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit einem
Handicap und den Bestrebungen, deren eigenständige
Lebensführung soweit wie möglich zu fördern. Zudem
könne sie zu Missverständnissen führen. Die Union
bezieht sich dabei auf Erfahrungsberichte Betroffener, nach denen
Behinderten ohne Begleitperson die Beförderung in
öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Zutritt zu
Veranstaltungen mit dem Hinweis verwehrt wurde, das Fahrpersonal
wolle für mögliche Unfälle durch das Fehlen einer
Begleitperson nicht haftbar gemacht werden. Im Weiteren geht es den
Antragstellern darum, auch Schwerbehinderten, bei denen die
gesundheitlichen Voraussetzungen für die Einstufung mit dem
Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) nicht
vorliegen, unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen
nach der Straßenverkehrsordnung zu gewähren. So soll
gerade die Gruppe der so genannten "Ohnarmer",
Contergangeschädigte, die nur auf ihre Füße als
Greif- und Gehwerkzeuge angewiesen sind, in den Katalog für
den Anspruch auf Erleichterung aufgenommen werden können.
Diese Parkerleichterungen sollen jedoch nicht einhergehen mit der
Ausstellung eines Parksonderausweises, der zum Parken auf den
Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol berechtige.
Erweitern möchte die Union den Personenkreis auch um
Schwerbehinderte, denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 80
allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren
Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule und die
Merkzeichen "G" und "B" bescheinigt wurden. Weiterhin sollen
Morbus-Crohn-Kranken und Colitis-Ulcerosa-Kranken mit einem
hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60
Parkerleichterungen zugute kommen. Gleiches gilt für
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür
festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70.
Berlin: (hib/SAS) Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte
Teilhabe am öffentlichen Leben zu sichern, ist Ziel eines
Antrags der CDU/CSU-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_061/02