hib-Meldung
061/2005
Datum: 01.03.2005
heute im Bundestag - 01.03.2005
Wettbewerbsnachteile für Omnibusverkehr beseitigen
15/4945) ein umfangreiches Paket an Forderungen
vorgelegt. Im Detail verlangt sie von der Bundesregierung, die
bisherige Rückbeförderungspflicht im Ausflugs- und
Ferienzielverkehr gemäß dem
Personenbeförderungsgesetz ebenso abzuschaffen, wie die
Verpflichtung, im Ferienziel- und Reiseverkehr eine Unterbringung
anzubieten. Darüber hinaus sollen weitere Verpflichtungen
entfallen, etwa die, bei Ausflugsfahrten einen für alle
Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck
anzubieten. Die Regierung soll entsprechende
Gesetzesänderungen vornehmen. Weitere Forderungen der FDP
betreffen das Steuer- und Abgabenrecht sowie die Verteilung der
Investitionsmittel für die Bundesverkehrswege. Hier soll sich
die Regierung nach Meinung der Fraktion künftig stärker
an den Anteilen der Verkehrsleistungen der beteiligten
Verkehrsträger am Gesamtverkehrsmarkt orientieren. Zur
Begründung verweisen die Liberalen auf die verkehrspolitische
Bedeutung des Omnibusses. Danach habe der Anteil von Busreisen an
Urlaubsreisen Im vergangenen Jahr insgesamt zehn Prozent betragen.
Viele Feriengebiete und touristische Anbieter in Deutschland seien
existenziell vom Reisebus abhängig. Für die FDP ist der
Omnibus auch ein besonders sicheres und ökologisches
Verkehrsmittel. Sie bezieht sich in ihrer Argumentation auf den
prozentualen Anteil des Omnibusses bei
Straßenverkehrsunfällen mit Personenschäden, der
mit zwei Prozent unter dem Wert aller übrigen
Verkehrsträger im Straßenverkehr liege. Zudem
hätten Omnibus-Hersteller in den vergangenen Jahrzehnten durch
zahlreiche technische Innovationen für eine noch bessere
Sicherheitsbilanz ihrer Fahrzeuge gesorgt. Den ökologischen
Vorteil gegenüber dem Pkw machen die Abgeordneten am
Kraftstoffverbrauch fest. Dieser sei im vergangenen Jahrzehnt um
rund 15 Prozent zurückgegangen. Der durchschnittliche
Kraftstoffverbrauch pro Fahrgast auf 100 Kilometer beträgt
laut FDP im städtischen Linienverkehr etwa zwei Liter Diesel
und im Überland-Reiseverkehr rund einen halben Liter
Diesel.
Berlin: (hib/SAS) Die FDP-Fraktion möchte die
Wettbewerbsbenachteiligung von Omnibusverkehren beseitigen und
tritt dafür ein, die im Personenbeförderungsgesetz
für diesen Verkehrsträger festgelegten Auflagen
abzuspecken. Sie hat dazu in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_061/03