SPD: Initiative längst überfällig - Union: Reform noch überarbeiten(as) In der ersten Diskussion über den Koalitionsgesetzentwurf zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ( 14/280) haben am 28. Januar im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung alle Fraktionen betont, zunächst gehe es lediglich um eine erste Aussprache zu der Initiative, weitere intensive Diskussionen über Details würden sowohl im Parlament als auch im Ausschuß folgen. Die Sozialdemokraten erklärten, aufgrund des "dramatischen" Anstiegs der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sei deren Reform längst überfällig. Bereits in vergangenen Legislaturperioden habe man sich vergeblich um eine Lösung bemüht. Da die SPD sich an ihre Wahlkampfversprechen hielt, legt sie nun diesen Gesetzentwurf vor. Dabei seien die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten berücksichtigt worden. Im übrigen wolle man die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nicht völlig abschaffen; ein weiterer Anstieg müsse jedoch verhindert werden. Die Festschreibung auf bundesweit monatlich maximal 630 DM diene auch dazu, diese Art der Erwerbsarbeit Schritt für Schritt abzubauen. Wichtig sei zudem, daß die Arbeitgeber verpflichtet würden, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge zu leisten und die Arbeitnehmer durch eine Zuzahlung die Option erhielten, Rentenversicherungsansprüche zu erhalten. Ziel sei es, vor allem für Frauen, die ansonsten eine "gebrochene Erwerbsbiographie" haben, Rentenansprüche zu sichern . Gleichzeitig sei es aber auch wichtig, hinzuverdienende Ehefrauen steuerlich nicht zu belasten. Die SPD-Fraktion betonte, es gebe kein "Patentrezept" zur Lösung des Problems der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Man habe jedoch "die Kraft und den Wunsch" das Problem anzugehen. Der Gesetzentwurf sei ein erster wichtiger Schritt, um die "Mißstände in den Griff zu bekommen". Die Bündnisgrünen schlossen sich dem an und unterstrichen die Bedeutung der Reform für Frauen mit gebrochenen Erwerbsbiographien. Es sei notwendig, diese Lücken zu schließen. Zudem hoffe man ebenso wie der Koalitionspartner auf eine Eindämmung der Beschäftigungsverhältnisse durch die Festschreibung auf 630 DM. Durch das stetige Anheben der sogenannten Mini-Jobs von damals 430 auf inzwischen 620 DM durch die Vorgängerregierung habe sich das Problem verschärft. Die CDU/CSU-Fraktion merkte an, es sei gar nicht sicher, ob man über den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich in den kommenden Wochen noch beraten werde, oder ob dieser schon wieder geändert werde. Ganz sicher seien die Koalitionsentwürfe "nicht für die Ewigkeit", sondern hätten "sehr schnelle Verfallsdaten". Es sei nicht ablesbar, wie durch diese Initiative Druck auf die Mini-Jobs entstehen werde, so daß diese tatsächlich zurückgingen. Nicht nachzuvollziehen sei, warum zum Beispiel eine ansonsten nicht erwerbstätige Ehefrau einen 630-DM-Job steuerfrei annehmen dürfe, der Ehemann sich aber zu seinem Normalverdienst nichts dazuverdienen dürfe. Den Koalitionsfraktionen hätte man eine "glücklichere Hand" und "mehr Mut" gewünscht, einen neuen, besseren Vorschlag einzubringen, um zu einer umfassenderen Lösung zu kommen. Die Freien Demokraten hielten den Gesetzentwurf für verfassungsrechtlich bedenklich. Problematisch sei zudem, daß mit einer geringfügigen Zuzahlung alle Ansprüche an die Rentenversicherungen inklusive Rehabilitationsmaßnahmen entstünden. Auch falle durch diese Initiative in vielen Bereichen die Steuerfreiheit weg. Ein Problem könne dies zum Beispiel für Alleinerziehende werden, die bei Addition von Unterhaltszahlungen und Einkünften aus der geringfügigen Beschäftigung plötzlich steuerpflichtig würden. Die PDS begrüßte das Ziel, die Mini-Jobs zu verringern. Nicht in Ordnung sei aber, daß die Arbeitgeber in die Sozialkassen einzahlen müßten, ohne daß für den Arbeitnehmer Ansprüche entstünden. Diese müßten erst selber zuzahlen, um Ansprüche zu erwerben. Eigentlich wäre es dann nur konsequent zu sagen, der Arbeitgeber müsse bis zum Existenzminimum grundsätzlich alleine in die Sozialkassen einzahlen. |