Sozialverwaltung für den Euro öffnen(as) Mit dem Ziel, die sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für eine Währungsumstellung in den Unternehmen von Deutscher Mark auf Euro ab dem 1. Januar 1999 zu schaffen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/229) vorgelegt. Der Bundestag überwies die Initiative am 28. Januar an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung. Dieses sogenannte Zweite Euro-Einführungsgesetz soll zudem steuerrechtliche Einzelfragen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung regeln. Den Angaben zufolge will die Regierung die Möglichkeit für die Unternehmen eröffnen, die Beiträge zur Sozialversicherung auch in Euro nachzuweisen und abzuführen sowie die Arbeitsentgelte in Euro zu melden. Darüber hinaus sollen das Tabaksteuer-, das Umsatzsteuer- und das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung angepaßt werden. Laut Entwurf entstehen Bund, Länder und Gemeinden keine Kosten. Durch eine Währungsumstellung verursachte Kosten der Unternehmen würden nicht durch den Gesetzentwurf veranlaßt, so die Regierung. Ein nicht bezifferbarer Mehraufwand könne bei der Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht, der Führung der Versichertenkonten und der Betriebsprüfung entstehen, erläutert die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. |