Umsatzsteuerrecht nicht ändern(fi) Mit großer Mehrheit hat der Finanzausschuss am 16. Februar einen Antrag der PDSFraktion ( 14/1878) abgelehnt, der darauf abzielt, die sinkende Zahlungsmoral durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu bekämpfen (siehe auch S. 49). Die Fraktion will mit ihrem Antrag erreichen, dass die Umsatzsteuer erst dann abgezogen wird, wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist. Auch sollte die derzeitige Regelung in den neuen Ländern, wonach die Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nach den eingenommenen Zahlungen berechnen, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr mehr als 1 Million DM betragen hat, auf ganz Deutschland ausgedehnt werden. Zur Begründung heißt es, derzeit müsse der Unternehmer die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungslegung berechnen und an das Finanzamt zahlen. Besteuert werde unabhängig davon, ob er den Rechnungsbetrag bereits eingenommen hat. Diese führe zu Liquiditätsengpässen der Unternehmen. |