Bei Rüstungsexporten mehr auf Menschenrechte achten(wi) Die Neufassung der politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist durch eine stärkere Verankerung des Menschenrechtsgedankens gekennzeichnet. Dies betonte das Bundeswirtschaftsministerium am 20. Februar im Wirtschaftsausschuss. Damit werde einerseits der Koalitionsvereinbarung und andererseits der gestiegenen weltweiten Bedeutung dieses Aspekts Rechnung getragen. Bisher sei der Menschenrechtsgedanke in den politischen Grundsätzen nicht ausdrücklich festgeschrieben gewesen, so die Regierung. Jetzt sei er ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Genehmigung solcher Exporte. Diese seien ausgeschlossen, wenn der hinreichende Verdacht bestehe, dass ein Rüstungsgut für die innere Repression in einem Land verwendet wird. Die neuen politischen Grundsätze stehen nach Regierungsangaben im Einklang mit dem Verhaltenskodex der Europäischen Union. Weitere Aspekte, die für eine Genehmigung zu berücksichtigen seien, beträfen die innere und äußere Lage des Empfangslandes, dessen nachhaltige Entwicklung und die Bedingung, dass das Rüstungsgeschäft den Haushalt des Empfangslandes nicht ungebührend belasten darf. Starre Kriterien seien aber nicht angebracht, so die Regierung. |