Untersuchungsauftrag ergänzt(bn) Zugestimmt hat das Plenum am 18. Februar einer von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragten ( 14/2686) Ergänzung des Auftrages des 1. Untersuchungsausschusses. Danach wird der Ausschuss "sofern konkrete Anhaltspunkte bestehen" aufklären, inwieweit Parteien die gesetzlichen Verpflichtungen zur öffentlichen Rechenschaftslegung über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel und über ihr Vermögen verletzt haben. Weiter wird geklärt werden, wer diese Pflichtverletzungen begangen oder daran mitgewirkt hat und wer davon Kenntnis hatte. Zudem soll der Ausschuss herausfinden, woher die in den Rechenschaftsberichten nicht oder nur lückenhaft ausgewiesenen Einnahmen und Vermögenswerte kamen, welchen Zwecken sie dienten und wo sie verblieben sind. |