GESETZENTWURF ÜBERWIESEN
Polizeiliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik
(in) Ohne Beratung überwiesen hat der Deutsche Bundestag am 18. Oktober den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten ( 14/7095).
Mit dem Gesetzentwurf zum Vertrag vom September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik will die Bundesregierung die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpfen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf soll die nach Artikel 59 des Grundgesetzes erforderlichen Voraussetzungen für eine Ratifizierung des Vertrages schaffen. Dem Entwurf zufolge ist eine vertiefte grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den meisten seiner Nachbarstaaten möglich.
Ziele der grenzüberschreitenden Arbeit von Polizeien und Grenzschutzbehörden beider Länder sind unter anderem illegale Einwanderung und Schleusertätigkeit sowie eine Gefahrenabwehr auf der Grundlage des Schengener Regelwerks.
Der Vertrag war nach Darstellung der Regierung erforderlich, da die Tschechische Republik als Nicht-EU-Mitglied nicht an der Schengener Kooperation teilnehmen könne und deshalb andere Rechtsgrundlagen erforderlich seien.
Der Bundesrat hatte keine Einwände gegen den Gesetzentwurf.