REGIERUNGSVORLAGE
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen verbessern
(in) Zusammen mit dem Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit hat die Bundesregierung auch einen Gesetzentwurf zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Regelung der gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen vorgelegt ( 14/7096).
Die Bundesregierung führt in ihrer Begründung zu dem Vorhaben an, eine umfassende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten sei ein wesentliches Kettenglied zur Vorsorge und zur Bewältigung von Katastrophen und Unglücksfällen.
Für die bereits Anfang der 80er-Jahre begonnenen Vereinbarungen mit den anderen europäischen Nachbarn über Hilfeleistung stelle der Gesetzentwurf zu dem mit der Tschechischen Republik geschlossenen Vertrag einen wichtigen Abschluss dar.
Der am 19. September 2000 unterzeichnete Vertrag lege unter anderem die Ansprüche und Kontaktstellen fest, schaffe Erleichterungen für den grenzüberschreitenden Verkehr von Einsatzkräften und Gütern, regele die Haftung bei Personen- und Sachschäden und sichere einen umfassenden Informations- und Erfahrungsaustausch der Vertragsparteien unter Einbeziehung der Kommunikation und des Datenschutzes.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll der Vertrag vom Jahr 2000 nun die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erhalten.
Den Angaben der Regierung zu Folge hat der Bundesrat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben.