GESETZENTWÜRFE ZU DREI ABKOMMEN
Einkommen nicht doppelt besteuern
(fi) Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Einkommen und Vermögen hat die Bundesregierung Abkommen mit Malta, Österreich und Kanada abgeschlossen. Dazu hat sie Gesetzentwürfe ( 14/7039, 14/7040, 14/7041) vorgelegt, die der Bundestag am 18. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Das am 8. März 2001 unterzeichnete Abkommen mit Malta löst den Angaben zufolge einen Vertrag aus dem Jahre 1974 ab, der durch die wirtschaftliche Entwicklung Maltas überholt sei.
Auch das Abkommen mit Österreich aus dem Jahre 1954 muss nach Regierungsangaben angepasst werden. Es enthalte vor allem eine "Rückfallklausel" für Arbeitnehmer, um alle Einkünfte zu erfassen, einen Vorbehalt zum einseitigen Übergang von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode, eine umfassende Schiedsklausel zum Schutz der Steuerzahler sowie eine Datenschutzklausel.
Im Abkommen mit Kanada sei es gelungen, die Quellenbesteuerung der Zinsen und Lizenzgebühren zu verbessern. Zu einem generellen Verzicht auf die Erhebung solcher Quellensteuern sei Kanada jedoch nicht bereit gewesen.