GESETZ EINSTIMMIG ANGENOMMEN
Versetzungen im Auswärtigen Dienst zeitlich abstimmen
(aw) Am 18. April verabschiedete der Bundestag ein Gesetz über Versetzungen und Pensionierungen im Auswärtigen Dienst ( 14/8225). Demzufolge wird der Zeitpunkt, zu dem Beamte im Auswärtigen Amt in den Ruhestand eintreten, an den alljährlichen einheitlichen Versetzungstermin angepasst. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, personalwirtschaftliche und außenpolitische "Störeffekte" zu vermeiden, die angesichts unterschiedlicher Termine für Versetzung und Ruhestandseintritt durch Vakanzen auftreten könnten. Zur Begründung wird angeführt, das Gesetz über den Auswärtigen Dienst folge dem Rotationsprinzip. Dieses beruht auf dem regelmäßigen Personalaustausch von Angehörigen des Auswärtigen Dienstes zwischen dem Auswärtigen Amt und den Auslandsvertretungen. Da die Personalauswahl durch unterschiedliche Umsetzungszyklen erschwert wird, würden die Beschäftigten im Auswärtigen Dienst seit 2001 nur noch zum 1. Juli eines jeden Jahres versetzt.