INITIATIVE
"Archäologisches Erbe" schützen
(aw) Die Bundesregierung will das Europäische Übereinkommen vom 16. Januar 1992 zum Schutz des archäologischen Erbes in das deutsche Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/8710) vorgelegt.
Ziel des Übereinkommens ist es, durch verwaltungsmäßige und wissenschaftliche Verfahren das archäologische Erbe vor allem bei Planungsvorhaben im Städtebau und der Raumordnung besser zu schützen und unerlaubten Ausgrabungen entgegenzuwirken.
So sollen etwa bei Umweltverträglichkeitsprüfungen die archäologischen Stätten und ihr Umfeld in vollem Umfang berücksichtigt, der Austausch von Erfahrungen und Sachverständigen verbessert und das öffentliche Bewusstsein für den Wert des archäologischen Erbes geweckt werden.
Ein vom Ministerkomitee des Europarats eingesetzter Ausschuss werde die Anwendung des Übereinkommens überwachen, heißt es.
Das Vertragswerk ersetzt und ergänzt das Europäische Übereinkommen vom 6. Mai 1969 zum Schutz archäologischen Kulturguts.
Der Gesetzentwurf wurde am 25. April in erster Lesung durch den Bundestag zur Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss überwiesen.