Länderkammer will Missbrauch von Tierarzneimitteln Riegel vorschieben
(vs) Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften ( 14/8613) reagiert der Bundesrat nach eigenen Angaben auf Sachverhalte in den vergangenen Jahren, die nicht in Übereinstimmung mit den grundsätzlichen Zielen des Arzneimittelgesetzes stehen.
Die bisherigen Vorschriften hätten einen weiten Interpretationsspielraum gelassen. Damit sei Tierärzten und Tierhaltern eine klare Abgrenzung von erlaubtem und nicht erlaubtem Einsatz von Arzneimitteln erschwert worden, so die Länderkammer. Missbrauch oder illegales Handeln seien eine Folge gewesen. Bereits bei der Auftragsherstellung von Fütterungsarzneimitteln sei deutlich geworden, dass die vorgesehene Anwendung von nur einer Arzneimittelvormischung nur "sehr selten praktiziert" wurde. Stattdessen seien in vielen Fällen zwei oder mehrere Vormischungen in das Futter gemischt worden.
Bei Überprüfungen habe sich herausgestellt, dass die als Begründung für Ausnahmeregelungen herangezogenen Diagnosen nur in wenigen Fällen den Anspruch an eine sachgerechte Diagnostik erfüllt hätten. Auch sei die häufig praktizierte Annahme eines Therapienotstandes zur Legitimation eines Einsatzes nicht zugelassener Chemikalien mit dem Ziel des Arzneimittelgesetzes nicht vereinbar.
Ziel des Tierarzneimittelneuordnungsgesetzes sei es deshalb, die Abgabe von Arzneien an Tierhalter zeitlich noch enger an die tierärztliche Behandlung zu binden und die Abgabe von Arzneimitteln aus der tierärztlichen Hausapotheke zu beschränken. Ausreichende Qualität von Fütterungsarzneimitteln sei nur zu gewährleisten, wenn sie auf dem Weg der Verschreibung von einem pharmazeutischen Hersteller und nicht mehr als Herstellungsauftrag unter der Verantwortung des Tierarztes in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die Zahl der Vormischungen will der Bundesrat auf maximal zwei begrenzen.
Die Regierung meldet in ihrer Stellungnahme Änderungsbedarf an. Die Beschränkung auf zwei Arzneimittelvormischungen führe dazu, dass auch in begründeten Fällen die Herstellung therapeutisch sinnvoller Kombinationen ausgeschlossen wird. Die Ziele des Gesetzentwurfs seien zwar zu unterstützen, er müsse aber überarbeitet werden. Die Regierung kündigt daher einen eigenen Entwurf mit Regelungen über den Verkehr mit Tierarzneimitteln an. Den Bundesratsentwurf überwies der Bundestag am 18. April an den Verbraucherschutzausschuss. Dieser beschloss am 24. April, dazu am 13. Mai Experten in einer Anhörung zu befragen.