Mitarbeiter/Mitarbeiterin im Boten- und Hilfsdienst
In der Verwaltung des Deutschen Bundestages ist im Referat ZT 4 / Logistik ein Dienstposten/zwei Arbeitsplätze (Dienstposten-Nr. ZT 4/ 213.1)
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters im Boten- und Hilfsdienst
- BesGr. A 5 BBesO/ Entgeltgruppe 3 TVöD -
mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit einer/eines entsprechend Vollbeschäftigten (derzeit 19,50 Stunden)
unbefristet zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
- Botengänge
- Verwaltungsinterne Postverteilung
- Räumarbeiten, insbesondere Umräumarbeiten in Sitzungswochen und bei Veranstaltungen
- Abholen und Vernichten vertraulicher Unterlagen
- Reinigungsarbeiten in Außenbereichen
- Mithilfe bei der Beflaggung der Dienstgebäude
- Einsatz bei Sonderveranstaltungen
- Mithilfe bei der Verteilung von Hausverfügungen, Hausmitteilungen o. ä.
- Bei Bedarf Unterstützung des Ausschussassistenzdienstes
Anforderungsprofil:
- Hauptschulabschluss sowie erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Grundkenntnisse der Aufgaben, Organisation und der Arbeitsweise des Parlaments, seiner Gremien und der Verwaltung des Deutschen Bundestages
- Kenntnisse der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, des Grundgesetzes, des Abgeordnetengesetzes, der AD-BTV und des Wegweisers für Abgeordnete, soweit sie für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung erforderlich sind bzw. die Bereitschaft sich diese Kenntnisse innerhalb kürzester Zeit anzueignen
- Gute Umgangsformen, verbindliches Auftreten, gutes mündliches Ausdrucksvermögen, gutes Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen und Verhandlungsgeschick sowie Teamfähigkeit
- Hohe körperliche Belastbarkeit (z. T. Heben und Tragen schwerer Lasten)
- Überdurchschnittliches Engagement, Sorgfalt und Arbeitswille
- Dienstleistungsorientierte Arbeitseinstellung
- Es wird die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf Überstunden/ Mehrarbeit, gelegentlich auch an Wochenenden und Feiertagen, zu leisten.
Bitte geben Sie auch außerberuflich erworbene Erfahrungen, Fähigkeiten und Tätigkeiten an.
Hinweis zur Arbeitszeit:
Die Arbeitszeit beträgt in der Hälfte der Wochen des Kalenderjahres 100% der jeweils geltenden, regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Arbeitswochen sind alle Sitzungswochen sowie die erforderliche Anzahl weiterer, jeweils im Voraus zu bestimmender sitzungsfreier Wochen. Die Festlegung der Arbeitswochen sowie der arbeitsfreien Wochen erfolgt nach Festlegung des Sitzungsplanes, in der Regel im Frühjahr des Vorjahres.
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bundestagsverwaltung gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Ihre aussagekräftige Bewerbung
(vollständiges Schulabschluss- und
Ausbildungszeugnis, Qualifikationsnachweise, Beurteilungen
etc.), aus der die Erfüllung des
Anforderungsprofils hervor geht, richten Sie bitte nur
schriftlich unter Angabe der
Dienstposten-Nr.: ZT 4/ 213.1 bis zum
2. Januar 2008 an:
Deutscher Bundestag - Verwaltung - Personalreferat ZV 2
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin
Weitere Auskunft erteilt Ihnen Frau Ebeling: Tel. 030/22732054.