Funktion und Aufgabe
Bundeshaushalt
Kein Haushalt ohne Mehrheitsbeschluss
Wenn es ums Geld geht, hat der Deutsche Bundestag ein entscheidendes Wort mitzureden. Das zeigt sich in den engagierten Haushaltsdebatten, in denen nicht nur die Etats der einzelnen Ressorts, sondern auch die grundsätzliche politische Linie der Regierung diskutiert werden.
Das zeigt aber auch ein Blick in das Grundgesetz. Denn Artikel 110 besagt, dass der Deutsche Bundestag das Budgetrecht hat. Er legt per Gesetzesbeschluss den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Ausgaben des Bundes offengelegt werden müssen. Nur mit der Mehrheit des Parlaments ist die Regierung "bei Kasse“ und damit handlungsfähig.
Weitere Informationen
- Entstehung des Bundeshaushalts
- Haushaltsgesetz 2006 - Stand der Gesetzgebung
- Haushaltsbegleitgesetz 2006 - Stand der Gesetzgebung
- Haushaltsausschuss
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 - Hauhaltsgesetz 2008 (Drucksache 16/6000)
- Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2007 bis 2011 (Drucksache 16/6001)
Quelle:
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/haushalt/