18.06.1999
Erklärung zu Meldungen über eine vatikanische
Entscheidung zur katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung
Es gilt das gesprochene Wort
Die Entscheidung des Papstes, die von der katholischen Kirche getragene Schwangerschaftskonfliktberatung abzulehnen, bedaure ich. Der Deutsche Bundestag hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit großer Mehrheit eine verantwortungsbewußte Entscheidung getroffen. Mit der verpflichtenden Beratung ist eine Möglichkeit gefunden worden, die unmittelbar im Kern der Entscheidung, also im Gespräch mit der getroffenen Frau und möglicherweise mit ihrem Umfeld, Hilfe zur Klärung der persönlichen Situation anbietet - und nach der Intention des Gesetzgebers Wege aufzuzeigen versucht, die die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern könnten. Die gesetzlich bestimmte Intention dieser Beratung trägt der unstreitigen Erkenntnis Rechnung, daß ungeborenes Leben nur mit der und nicht gegen die betroffene Frau geschützt werden kann.
Die katholischen Beratungsstellen leisten nach allgemeiner Anerkennung einen fachlich und persönlich hochqualifizierten Beitrag hierzu. Die Einbindung in die gesetzlichen Rahmenbestimmungen der Beratung und die Möglichkeit einer Bestätigung der Beratung sind Voraussetzung für den Zugang von Frauen in tatsächlicher Konfliktsituation. Der Ausstieg der katholischen Beratungsarbeit würde viele Frauen ohne Hilfe und Orientierung lassen.
Es ist jetzt zu hoffen, daß die deutschen Bischöfe mit der Entscheidung des Papstes im Lichte ihrer eigenen Verantwortung für die Menschen in unserem Land umgehen werde.