Glossar
EG-Richtlinien
Der Rat der Europäischen
Gemeinschaften erlässt auf Vorschlag der Kommission Richtlinien für
die Angleichung derjenigen Rechts und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder
das Funktionieren des gemeinsamen europäischen Marktes
auswirken. Das Europäische Parlament (EP)
wirkt in unterschiedlich stark ausgeprägter Weise bei der
Beschlussfassung mit. Die Beteiligungsformen reichen von einer
bloßen Anhörungspflicht bis hin zu
Mitentscheidungsmöglichkeiten, und in bestimmten Fällen
ist sogar die Zustimmung des EP erforderlich. Zu den Richtlinien
werden unter Umständen auch der europäische Wirtschafts
und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen gehört.
Die Richtlinien werden anschließend den gesetzgebenden
Körperschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten zur
Beschlussfassung zugeleitet. Die Richtlinien sind für jeden
Mitgliedstaat, an den sie gerichtet werden, hinsichtlich des zu
erreichenden Ziels verbindlich, den innerstaatlichen Stellen ist
jedoch die Wahl der Form und der Mittel überlassen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/eg_richtlinien