Glossar
EG-Verordnungen
EG-Verordnungen haben allgemeine Geltung.
Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar
in jedem Mitgliedstaat. Die EG-Verordnungen werden im
Amtsblatt der Gemeinschaft
veröffentlicht. Sie treten an einem festgelegten Zeitpunkt
oder am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in
Kraft.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/eg_verord