Glossar
Finanzhilfen
Nach der Verfassung kann der Bund den
Bundesländern Finanzhilfen für besonders
bedeutsame Investitionen gewähren, die zur
Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts
oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im
Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
erforderlich sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/F/finanzhilfen